Wichtige Hinweise für Unternehmer
Sie sind Bus- oder Transportunternehmer mit gewerblich tätigen Bus- oder Lkw-Fahrere/innen?
Dann betrifft Sie das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Das BKrFQG besagt, dass alle Fahrer/innen, die gewerblich Personen- oder Gütertransporte auf öffentlichen Straßen durchführen, eine über die normale Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, bescheinigte und regelmäßige Weiterbildung von 35 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren benötigen. Vorweisen müssen die Belegung der Seminare alle selbständigen und angestellten Fahrer/innen von Fahrzeugen ab 3,5 t im Gütertransportverkehr oder mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (Omnibusse) im Personenverkehr.
Empfehlung
Beginnen Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung, damit am Ende der 5-Jahres-Frist nicht noch mehrere oder sogar alle Weiterbildungsbausteine gebucht werden müssen, was einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand für Ihre Firma bedeuten könnte.
Kosten sparen
Wenn gleichzeitig die Verlängerung der Fahrerlaubnis und die Weiterbildungsnachweise eingetragen werden, ist nur eine Gebühr zu bezahlen.
Für Weiterbildungen können Unternehmen von einem umfangreichen Förderprogramm des Staates mit vorteilhaften Zuschüssen profitieren.
Folgen bei der Nichtbeachtung des BKrFQG
Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation seiner Fahrer/innen anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein. Einem Fahrer oder einer Fahrerin, der ohne die nötige nachgewiesen Weiterbildung seiner Arbeit nachgeht, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Service
Bundesweit aus einer Hand inklusive Beratungsleistungen und Koordination. Hohe Kompetenz aufgrund langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Fahrsicherheit. Schulungsnachweise nach BKrFQG als Vorlage für den Eintrag in den Führerschein.










