Staatliche Förderung für Güterkraftverkehrsunternehmen
Für den Güterkraftverkehr stehen aktuell (Stand Juli 2010) mehr als 600 Millionen Euro an staatlicher Förderung aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung.
Kraftverkehr, Speditionen, Transportunternehmen, Verkehrsbetriebe: Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind, können von einem umfangreichen Förderprogramm des Staates mit vorteilhaften Zuschüssen profitieren.
Wer wird wie gefördert?
Die EUVA bietet Ihnen Beratung und Unterstützung zu den einzelnen Förderpaketen, wie beispielweise die "De-Minimis" oder IWIN (Qualifizierung von Mitarbeitern in Niedersachsen). Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen bei der Antragstellung für die staatlichen Zuschüsse und schnüren Ihr ganz persönliches Weiterbildungspaket, für das Sie mit Geld aus dem aktuellen Fördertopf rechnen können.
Für die Förderperiode 2010 ist die Antragsfrist "De-Minimis" abgelaufen. Förderanträge für folgende Jahre müssen dem BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) spätestens bis zum 31. März eines laufenden Kalenderjahres vorliegen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim BAG.
Anträge für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung können allerdings für andere Fördertöpfe gestellt werden.
Folgende Weiterbildungsseminare werden in den aktuellen Förderpaketen berücksichtigt:
- Qualifizierungen / Weiterbildungen für Bus-Lkw-Fahrer/innen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- z.B. Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät. (alle Inhalte / Themen nach Abstimmung möglich sofern diese nicht Unternehmensgebunden und gesetzlich vorgeschrieben sind.)
- Zuschüsse in Niedersachsen: Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWIN). Hier finden Sie alle aktuellen Informationen.










