Weiterbildung für Lkw- und BusfahrerInnen - Ziele und Anforderungen an die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Ziele:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- und Personenverkehr
Für wen:
- Alle gewerblichen Lkw- und Busfahrer/innen müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolviert haben.
Umfang:
- 35 Zeitstunden á 60 Minuten Unterricht im Zeitraum von bis zu 5 Jahren in Form von eintägigen Schulungen mit 7 Stunden. Die sieben Stunden müssen zusammenhängend durchgeführt werden; können aber geteilt werden, z.B. 3 Stunden Freitagabend und 4 Stunden am Samstag. Im Rahmen der Weiterbildung kann auch ein fahrpraktisches Training absolviert werden.
Inhalt:
- Die Weiterbildung gliedert sich in verschiedene mögliche Seminarthemen
Nachweis:
- Alle Teilnehmer/innen erhalten eine Bestätigung zur Vorlage bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis.
- Es finden keine Prüfungen statt, Präsenz ist erforderlich.
Fristen:
- Die gesetzliche Regelung zur Weiterbildung gilt für alle BusfahrerInnen seit dem 10. September 2008 und für alle Lkw-Fahrer seit dem 10. September 2009.
- Bereits aktive BusfahrerInnen müssen somit ihre Weiterbildung bis spätestens 2013 und Lkw-Fahrer/innen bis spätestens 2014 absolviert haben. *
- Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation (140 Stunden mit IHK-Prüfung) abgeschlossen haben.
*Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum der Fahrerlaubnis die Weiterbildung bei BusfahrerInnen bis September 2015, bei KraftfahrerInnen bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.










