Alle Bus- und Fahrer/-innen, die Transporte und Personenbeförderungen auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende, regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren; mit Teilnahmebescheinigung zur Eintragung in den Führerschein) nachweisen. Dies ergibt sich aus dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Mit unseren Seminaren können Sie die einzelnen Bausteine der geforderten Weiterbildung erwerben.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren.










