Weiterbildung für Lkw- und Busfahrer/innen nach dem neuen BKrFQG
EU-Richtlinie für Berufskraftfahrer
Das aktuelle Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle gewerbsmäßig fahrenden Lkw- und Busfahrer/innen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.
Alle Berufskraftfahrer/innen müssen jeweils im Abstand von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen, die auch in den Führerschein eingetragen wird. Diese Qualifizierungsmaßnahme kann hierbei auch in mehrere Tagesveranstaltungen aufgegliedert werden und somit auf die 5 Jahre verteilt werden.
Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation
Zu den Seminarangeboten
Für Unternehmer
Wir richten Schulungen und Trainings eigens auf die Bedürfnisse Ihrer Firma aus.
Wichtige Hinweise für Unternehmer
Staatliche Förderung für Güterkraftverkehrsunternehmen
Sicherheitstrainings
In unterschiedlichen Fahrsicherheitstrainings bilden wir Motorrad- und Pkw-Fahrer/innen aus. Hier finden Sie alle aktuellen Trainingstermine.
Auf Wunsch stellen wir das Training speziell für Ihre Anforderungen zusammen. Unsere Ansprechpartner beraten Sie bei der Wahl Ihres Programms.
Geschenk zum 18. Geburtstag
Der Landkreis Grafschaft Bentheim verschenkt an alle Fahrerinnen und Fahrer, die am begleiteten Fahren im Landkreis teilgenommen haben, erhalten einen Gutschein für ein PKW-Sicherheitstraining auf dem Gelände der EUVA in Nordhorn-Hesepe am Oortlöödiek.
Wir gratulieren und freuen uns auf Ihren Besuch.
Hier finden Sie alle Trainingstermine und das Anmeldeformular.
Termine für Trainings
Zertifiziert nach:









